Welche Kosten fallen an?
Ihre tatsächlichen Kosten sind sehr stark vom Pflegebedarf der zu betreuenden Person - und der sich daraus ergebenen Einstufung für das staatliche Pflegegeld bestimmt - siehe auch "Wie sehen die sieben Pflegestufen aus?"
Je nach Schwere und Intensität der Betreuung beträgt das Entgelt hierfür € 60,- bis € 80,- pro Tag. Der zu entrichtende Sozialversicherungsanteil beträgt je nach Dauer des Gewerbes zwischen € 200,- bis € 250,- pro Monat.
Für die An- und Abreise des Pflegepersonals ist ein Fahrtkostenzuschuss pro Fahrt und Person zu entrichten.
Mögliche Förderung für 24-Stunden Betreuung:
Landes- bzw. Bundesförderung ab Pflegestufe 3 bzw. bei Vorliegen einer Demenz bereits ab Pflegestufe 1 in Höhe von € 550,- pro Monat für 2 BetreuerInnen - vorausgesetzt das monatliche Nettoeinkommen der PatienteInnen überschreitet den Betrag von € 2500,- nicht.