Welche Kosten fallen an?

 

Ihre tatsächlichen Kosten sind sehr stark vom Pflegebedarf der zu betreuenden Person - und der sich daraus ergebenen Einstufung für das staatliche Pflegegeld bestimmt - siehe auch "Wie sehen die sieben Pflegestufen aus?"

 

Je nach Schwere und Intensität der Betreuung beträgt das Entgelt hierfür € 60,- bis € 80,- pro Tag. Der zu entrichtende Sozialversicherungsanteil beträgt je nach Dauer des Gewerbes  zwischen € 200,- bis € 250,- pro Monat.

 

Für die An- und Abreise des Pflegepersonals ist ein Fahrtkostenzuschuss pro Fahrt und Person zu entrichten.

 

 

 

Mögliche Förderung für 24-Stunden Betreuung:

Landes- bzw. Bundesförderung ab Pflegestufe 3 bzw. bei Vorliegen einer Demenz bereits ab Pflegestufe 1 in Höhe von € 550,- pro Monat für 2 BetreuerInnen - vorausgesetzt das monatliche Nettoeinkommen der PatienteInnen überschreitet den Betrag von € 2500,- nicht.

 

 

 

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