Kann die Pflege jederzeit beendet werden?


Bei Vorliegen schwerwiegender Gründe kann sowohl die Gastfamilie bzw. die betreute Person als auch der Verein GUT BETREUT DAHEIM jederzeit aus der Vereinbarung aussteigen. Es sind auch die selbstständigen BetreuerInnen berechtigt, bei Vorliegen schwerwiegender Gründe, die die Gastfamilie betreffen oder aus persönlichen Gründen, die einen weiteren Verbleib bei der Gastfamilie unmöglich machen, ihre Hilfstätigkeit zu beenden.

 

Der Verein wird in diesem Fall versuchen, möglichst rasch neue BetreuerInnen zu finden. Daraus kann aber kein Rechtsanspruch abgeleitet werden. 

 

Kündigungsfristen sind im Werkvertrag fixiert.

 

Der Verein wird in Problemfällen bemüht sein, eine für alle Seiten zufriedenstellende Lösung zu finden. Dies setzt natürlich auch die Kooperation der Gastfamilie voraus. Geleistete Mitgliedsbeiträge können weder ganz noch teilweise rückerstattet werden.

 

 

 

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